Internationale Bewerber
Ausländische Studieninteressierte

Für die Zulassung an unserer Einrichtung ist es erforderlich, dass wir über die Anerkennung der Hochschulzugangs-berechtigung mit ausländischen Bildungsnachweisen entscheiden. Diese Anerkennung erfolgt, wenn Dein ausländischer Schulabschluss mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist.
Bevor Du Deine Unterlagen bei uns einreichst, sollte eine wichtige Voraussetzung geschaffen werden. Von Seiten der Studienbewerber muss grundsätzlich eine Firma oder sonstige Einrichtung gefunden werden, die bereits als Praxispartner mit der Dualen Hochschule Gera-Eisenach kooperiert oder neu kooperieren will. Wie Du einen Praxispartner findest, erfährst Du hier.
Wenn Du einen Praxispartner gefunden hast, muss folgendes Formular ausgefüllt und mit den angegebenen Unterlagen direkt beim Ministerium eingereicht werden. Für die Anerkennung fallen Gebühren an.
Für ein erfolgreiches Studium ist notwendig, dass die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrscht wird. Der Nachweis kann durch entsprechende Zertifikate erbracht werden.
Bei weiteren Fragen wenden sich ausländische Studieninteressierte bitte an studienberatung-gera@dhge.de.